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Klicktipps - Tipps für Senioren




Viele dieser Tipps gelten natürlich auch für Menschen, die erst in einigen Jahren Senioren und Rentner werden (wollen), also die "Generation 50 plus" und für Menschen, die ältere Leute begleiten, betreuen oder pflegen.
Manche der nachfolgenden Punkte können auch nötig werden, wenn jüngere Leute erkranken oder behindert sind.

Diese Seite ist sicher nicht vollständig und enthält eventuell auch noch den einen oder anderen Fehler. Für Hinweise, die diese Seite verbessern und erweitern, bin ich dankbar.
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Pflegehilfsmittel

Manchmal werden Pflegehilfsmittel wie Rollstuhl, Rollator, Toilettenstuhl oder Pflegebett benötigt. Die meisten dieser Hilfsmittel kann man sich verschreiben lassen. Man bekommt sie dann auf Kosten der Krankenkasse im Sanitätsgeschäft geliehen.

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Schulden tilgen

Viele Menschen haben kein Geld zum Anlegen, sondern Schulden, die getilgt werden müssen.
Senioren bekommen monatlich deutlich weniger Geld als früher. Sorgen Sie deshalb unbedingt dafür, dass Sie von Ihren Schulden wegkommen! Kaum etwas ist teurer und unnützer, als Zinsen, die für Schulden auf überzogenen Konten gezahlt werden müssen.

Schritte zu einem Leben ohne Schulden könnten folgendermaßen aussehen:
Wenn Sie allein mit dem "Problem Schulden" nicht zurechtkommen: Lassen Sie sich so bald wie möglich beraten! Lieber sofort zugeben, dass ein Problem besteht, als später noch mehr Schulden zu haben!
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Windows 10 - Online-Videokurs für Anfänger & Senioren

UWindows 10 - Online-Videokurs In 45 einzelnen Lektionen wird Anfängern und Senioren Windows 10 einfach erklärt!
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Rentenzahlungen

Voraussetzung für eine Altersrente ist, dass genügend lange in die Rentenversicherung eingezahlt wurde, oder dass andere anrechenbare Zeiten (z. B. Kindererziehungszeiten) vorhanden sind.

Diese Zeiten sind im Rentenbescheid aufgelistet. Solche Versicherungsverläufe werden ab dem 45. Lebensjahr an die Versicherten versandt. Aber haben Sie Ihren Versicherungsverlauf wirklich schon mal gründlich nachkontrolliert? Sind alle Zeiten darin korrekt und monatsgenau registriert?:
Ist Ihr Versicherungsverlauf lückenlos? Wenn nicht: Versuchen Sie noch Belege für diese Zeiten zu finden und bei der Rentenversicherung registrieren zu lassen! Selbst wenn die Rente damit nur um ein paar Euro steigt, lohnt es sich.

Auch bei Zusatzversicherungen aus Zeiten im öffentlichen Dienst oder bei der Berechnungsgrundlage von Pensionszahlungen kann sich ein genaues Hinschauen lohnen. Ebenso sollten Empfänger von Witwen-, Witwer- oder Waisenrenten den Versicherungsverlauf und den Rentenbescheid genau prüfen.

Tragen Sie Ihren Rentnerausweis stets bei sich! Teilweise gibt es beim Vorzeigen dieses Ausweises Preisnachlässe. Dies gilt auch für das Ausland. Seien Sie nicht schüchtern oder verschämt! Sie haben in Ihrem Leben genug gearbeitet und nun einen Anspruch auf solche Preisnachlässe.

Auch für eine Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) ist ein möglichst langer gut geklärter Versicherungsverlauf die Voraussetzung.

Wenn mit der Rente noch nicht alles klar ist, sollten Sie sich nicht nur bei der deutschen Rentenversicherung beraten lassen, sondern sich danach auch 60 bis 90 Minuten Beratung bei einem unabhängigen Rentenberater leisten. Wir haben in unserem Bekanntenkreis mehr als einmal erlebt, dass so eine Beratung zu zusätzlichen Informationen führte.

Auch 2009 wurde wieder festgestellt (siehe www.focus.de), dass viele Rentenbescheide fehlerhaft sind. Bei der R+V gibt es Tipps, was man in einem Rentenbescheid schon mal selbst prüfen kann. zum Seitenanfang

Einkommensteuer und Steuererklärung

Wie das mit der Steuer insgesamt funktioniert, ist auf meinen Seiten Einkommensteuer beschrieben. Hier ein paar spezielle Hinweise:


TAXMAN für
Rentner & Pensionäre




Konz: Das Arbeitsbuch
zur Steuererklärung für
Rentner & Pensionäre
Renten sind entgegen einer weit verbreiteten Meinung nicht wirklich steuerfrei. Von Altersrenten sind ab 2005 mindestens 50% steuerpflichtig (Besteuerungsanteil). Bei Rentnern, deren Rente später beginnt, liegt dieser Betrag höher. Ab Oktober 2009 Werden die Finanzaämter die Rentner rückwirkend ab 2005 überprüfen.
Ausführlichere Informationen zur Besteuerung von Renten: § 22 EStG und Steuertipps, Anlage R

Auch Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden usw.) sind steuerpflichtig. Bis 2006 besteht allerdings ein Freibetrag, der von vielen Rentnern nicht erreicht wird. Dennoch kann es sinnvoll sein, die Anlage KAP auszufüllen, wenn man von der Bank Steuern und Solidaritätszuschlag von seinen Zinsen abgezogen bekommen hat. Man erhält diese Steuern dann zurück, oder zumindest auf die Steuerschuld angerechnet.
Ab 2007 werden die Freibeträge niedriger. Dann kommen mehr Rentner in einen Bereich, in dem für ihre Zinsen Steuern gezahlt werden müssen. (hier ein paar Ideen zum Senken der Steuern für Kapitalerträge)

Einkünfte müssen versteuert werden. Die Steuern werden aber geringer oder können komplett auf Null sinken, wenn von den Einkünften etwas abgezogen werden kann. Das nennt man "von der Steuer absetzen".
Bei Senioren gibt es oft folgende absetzbare Ausgaben:
Am besten sammelt man alle Belege zu diesen Ausgaben und fertigt je Ausgabenart eine kleine Liste mit Summe an. Diese Listen können auch handschriftlich geführt werden.
Das Absetzen dieser Ausgaben von den Einkünften führt oft zu deutlichen Steuerrückzahlungen.

Es gibt Steuerkanzleien, die sich auch gerne und preiswert um Steuererklärungen für Rentner kümmern. Ein Beispiel finden Sie in meinen Links. zum Seitenanfang

Unterlagen sortieren

Spätestens nach diesem Kapitel "Steuer" wird klar, dass es nötig ist, alle Unterlagen, die sich angesammelt haben, gut sortiert abzulegen.
Wie man das organisieren kann, steht auf der Seite Unterlagen geordnet ablegen. Ziel sollte es sein, auf jedes beliebige Papier innerhalb von 5 Minuten zugreifen zu können.

Sortierte Unterlagen helfen jedem Menschen selbst, und sie sind in Notfällen oder künftigen Betreuungs- und Pflegefällen eventuell entscheidend wichtig. zum Seitenanfang

Versicherungen

Zu viele Versicherungen: Haben Sie Ihre Versicherungsunterlagen übersichtlich in einem Ordner sortiert? Ist überprüft, dass keine Versicherung doppelt besteht? Haben sie preiswerte Versicherungen oder die teuren?

Private Haftpflichtversicherung: Dies ist für Menschen jeden Alters die wichtigste Versicherung. Auch ein Fußgänger kann durch Versehen und Verkettung unglücklicher Umstände einen Millionenschaden anrichten: Ein Personenschaden oder ein beschädigter Öltransporter reichen dafür schon. Private Haftpflichtversicherungen sind nicht teuer, aber die Preise sind unterschiedlich hoch. Ein Versicherungsvergleich lohnt sich.

KfZ-Versicherung: Sind Sie bei einer wirklich preiswerten Versicherung? Die Versicherung wird auch billiger, wenn berücksichtigt ist, dass nur Sie mit dem Auto fahren und dass vielleicht nur 20.000 km/Jahr oder weniger gefahren werden.

Gebäudeversicherung: Diese Versicherung zahlt für Schäden am Gebäude, nicht an seinem Inhalt. Sie wird auch Brandversicherung genannt. Existiert so eine Versicherung? Entspricht sie dem aktuellen Stand und sind Ausbaumaßnahmen oder Erweiterung des Gebäudes enthalten? Sind Schäden durch Sturm, Wasser und Terrorismus mit versichert?
Die Gebäudeversicherung ist nicht teuer. Sie "einzusparen" oder unterversichert zu sein wäre sehr unklug.

Hausratversicherung: Passen die Versicherungssumme und der Wert des versicherten Hausrats bzw. die Fläche der Wohnung (in m²) noch zusammen? In vielen Fällen hat sich die Wohnfläche verkleinert, aber die Versicherungssumme wurde nicht angepasst. Bei einem Umzug in ein Pflegezimmer entfallen ein eigener Haushalt und damit das "versicherte Risiko" ganz. Die Hausratversicherung kann in diesem Fall sofort gekündigt werden.

Rechtsschutzversicherung: Es muss überprüft werden, ob diese Versicherung noch passt: Z. B. ist Arbeits-Rechtsschutz für die meisten Rentner nicht mehr nötig. Der Vertrag kann entsprechend geändert werden.
Wer Mitglied im Mieterverein ist und dort beraten wird, sollte sich überlegen, ob er noch eine Versicherung für Miet-Rechtsschutz benötigt.

Lebensversicherung: Liegen alle Unterlagen zu noch nicht ausgezahlten Lebensversicherungen bereit? Ist der Eintrag "Begünstigter im Todesfall" noch aktuell?

Eine Seite Versicherungen ist hier bei Klicktipps in Arbeit.
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Krankenkasse und Zuzahlungen

Einer der großen Ausgabenposten für Senioren (und auch andere Menschen) sind die Praxisgebühren bei Ärzten und die Zuzahlungen zu Medikamenten, Krankenhäusern, Krankentransporten, Kuren usw..

Was viele Menschen nicht wissen, ist, dass man nur solange zuzahlen muss, bis man 2% seines Bruttoeinkommens erreicht hat. Was darüber hinaus geht, wird von der Krankenkasse erstattet, und man kann sich für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.
Achtung: Ihre Krankenkasse informiert Sie nicht automatisch, wenn Sie Ihre Zuzahlungsgrenze erreicht haben. Sie müssen sich selbst um dieses Thema kümmern!

Für chronisch Kranke (Behinderung mindestens 60%) liegt die Zuzahlungsgrenze bei nur 1% des Bruttoeinkommens. Um die chronische Krankheit gegenüber der Krankenkasse nachzuweisen, reicht eine Bestätigung des Hausarztes, die man zur Krankenkasse mitnimmt.

Bei Ehepaaren wird das Einkommen beider Personen addiert.
Ausführlicher: www.betanet.de und www.tk.de (mit Zuzahlungsrechner)

Wer die Befreiung für das letzte Jahr verpasst hat, kann sie auch noch in diesem Jahr beantragen. Auch für einen Verstorbenen können die Zuzahlungen noch an die Hinterbliebenen erstattet werden.

Die Krankenkasse braucht für die Befreiung folgende Belege:
a) Nachweise über das Bruttoeinkommen, z. B. Rentenbescheide oder die Kontoauszüge mit den Zahlungen
b) Die Quittungen von Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern usw.
Für die Ausgaben muss die Krankenkasse die Originalbelege bekommen. Da diese Belege später aber auch für den Finanzamt benötigt werden (siehe oben im Abschnitt Einkommensteuer), lässt man sich bei der Krankenkasse Kopien der Belege machen, bevor man sie dort aus der Hand gibt.
Wir haben mehrfach Krankenkassensachbearbeiter erlebt, die behaupten, diese Quittungen würden für das Finanzamt nicht mehr gebraucht. Diese Aussage ist falsch, und Krankenkassenleute dürften sich dazu eigentlich nicht mal äußern. Also: Die Originalbelege nicht aus der Hand geben, ohne eine Kopie zu behalten!

Wer diesen Vorgang bei der Krankenkasse für jemand anderen abwickeln will, lässt sich eine kurze Vollmacht schreiben. Sonst muss man evtl. zweimal zur Krankenkasse fahren.

Falls Sie ein paar Wochen später weitere Quittungen finden, kann man sie auch noch bei der Krankenkasse einreichen. Auch sie werden entsprechend erstattet.

Für die Einkommensteuererklärung gilt das Zu- und Abflussprinzip: Zahlungen gehören in das Jahr, in dem das Geld zu- oder abgeflossen ist. Das führt dazu, dass die Rechnungen oft zu den außergewöhnlichen Belastungen des Jahres X gehören, dass aber die Rückzahlung der Krankenkasse von den außergewöhnlichen Belastungen des Jahres X+1 abgezogen werden müssen.


Krankenkassenbeitrag und Einkommensteuer

Ab Ende 2006 versenden die Krankenkassen für nicht-Angestellte Bescheinigungen über die Beiträge zu Krankenversicherungen und Pflegeversicherung. Diese Zahl wird für die Steuererklärung gebraucht. zum Seitenanfang

Einsparungen im Haushalt

In den meisten Haushalten lassen sich noch Kosten einsparen. Ideen zu diesem Thema habe ich auf den Seiten Sparen im Haushalt gesammelt. zum Seitenanfang

Hinzuverdienst

Senioren mit einer Altersrente können zu ihrer Rente beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass sich die Höhe der Rente mindert. Dies könnte im Rahmen eines Minijobs, als Teilzeitangestellter oder mit einer selbstständigen (Neben-)Tätigkeit geschehen.
Weitere Informationen: 450€-Minijob, Eigenes Gewerbe oder Freiberuf

Bei Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung oder Altersrente vor dem Eintrittsalter zur Regelaltersrente (65. Geburtstag plus x Monate) besteht eine Hinzuverdienstgrenze von 450 € (vor 2013: 400 €). Wenn diese Grenze überschritten wird, mindert sich die Rente teilweise.
(gesetzliche Regelung → § 96a SGB VI, zusätzliche Informationen auf meiner Seite Minijob)

Tipp: Einige Tätigkeiten z. B. als Betreuer oder Trainer in einem Verein oder als Referent bei Volkshochschulen oder öffentlichen Einrichtungen sind in einem erfreulichen Umfang steuerfrei (§ 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz).
Bei einem Minijob wird die pauschale Steuer in der Regel vom Arbeitgeber gezahlt.

Auch wer nicht zusätzlich Geld verdienen will oder muss, sollte unbedingt darauf achten, dass er sich den Tag regelmäßig strukturiert und unter Menschen kommt. Ein Hobby (oder mehrere) oder ein Hund können dabei sehr helfen.
Der Austausch mit anderen Menschen kann auch in Internetforen erfolgen oder beginnen. Foren ersetzen aber auf die Dauer nicht das reale Gegenüber.

Ein Kalender hilft beim Festhalten der Termine und bei der Strukturierung der zukünftigen Zeit. Auch künftige Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen und TÜV-Termine sollten geplant werden. Auf meiner Downloadseite finden Sie Vorlagen für einen Jahres- oder Mehrjahresplan. zum Seitenanfang

Geldanlage

Es gibt immer noch viele Menschen, die ihr Geld auf dem Girokonto, einem Sparbuch in einer Schublade, unter der Matratze oder in einer Teedose aufbewahren. Bei diesen Anlagearten erhält man sehr wenig oder gar keine Zinsen.

Tagesgeldkonto
Menschen im Rentenalter mögen in der Regel keine Experimente bei der Geldanlage. Die einfachste Lösung, mehr Zinsen zu bekommen, ist, ein Tagesgeldkonto zu eröffnen. Das Geld bringt dort verlässlich Zinsen und ist täglich verfügbar.
Weitere Informationen: So funktioniert ein Tagesgeld-Konto

Auch wer etwas mehr Geld hat und überlegt, wie es künftig angelegt werden soll, kann es zunächst einmal gelassen auf einem Tagesgeldkonto parken.

Bausparvertrag
Vielleicht haben Sie als Angestellte(r) so viel verdient, dass Sie die Einkommensgrenze für Wohnungsbauprämie (WoP), Arbeitnehmer-Sparzulage längst überschritten hatten. Als Rentner oder Rentnerehepaar liegt man oft wieder unter diesen Grenzen. Ein Bausparvertrag lohnt sich dann wieder. Es reicht, einen Vertrag mit der kleinstmöglichen Bausparsumme abzuschließen. und ihn mit einem kleinen Dauerauftrag regelmäßig zu besparen.
(mehr Informationen: Bausparen)
Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung hat, kann das Geld nach der Zuteilung für Arbeiten am Haus nutzen. Mieter können es für Renovierungen nutzen.
Wer den Bausparvertrag nicht für diese Zwecke nutzt, muss ihn 7 Jahre bestehen lassen. Notfalls kann man ihn auch vorher innerhalb von ein bis zwei Wochen auflösen; man erhält dann aber nicht die staatlichen Prämien.
Es kann sinnvoll sein, schon einige Jahre vor Rentenbeginn einen Bausparvertrag abzuschließen. Er ist dann bald nach Rentenbeginn zuteilungsreif.
Im Todesfall besteht für den/die Erben ein Sonderkündigungsrecht. Die staatlichen Prämien gehen dann nicht verloren.

Vermögenswirksame Leistungen (VL)
Wer als Senior einen Angestelltenjob oder Minijob hat, kann auch Geld als Vermögenswirksame Leistungen (VL) anlegen.
(mehr Informationen: Vermögenswirksame Leistungen)

Bundesschatzbriefe
Eine sichere Geldanlage ohne Kursschwankungen sind Bundesschatzbriefe. Fragen Sie doch mal bei Ihrer Bamk nach den unterschiedlichen Möglichkeiten.

Festverzinsliche Wertpapiere
Eine Geldanlage mit geringen Kursschwankungen sind festverzinsliche Wertpapiere. Der Betrag, der am Ende der Laufzeit dieser Papiere gezahlt wird, steht aber fest.
Es gibt auch Fonds mit Mischungen von festverzinsliche Wertpapieren. Fonds haben beim Kauf unterschiedlich hohe Ausgabeaufschläge. Man sollte daher überlegen, wie lange das Geld in dieser Anlageform angelegt bleiben kann, damit sich der Ausgabeaufschlag auf mehrere Jahre verteilt.

Genossenschaftsanteile
Wussten Sie, dass man von einer Volksbank Anteile erwerben kann? Es gibt dafür 4% oder mehr an Dividende. Einen Haken hat diese Art Anlage: Sollte die Volksbank 'eingehen', verliert man den angelegten Betrag und muss die gleiche Summe nochmals dazulegen.

Aktien
Wer genügend Geld (übrig) hat und es auch mindestens 4 Jahre angelegt lassen kann, könnte über den Kauf von Aktien oder Aktienfonds nachdenken.
Ab dem Alter von 50+ sollte man aber, wenn Aktien gerade einen Höchststand haben, überlegen, ob man nicht den Aktienanteil verringert und den Anteil an Festverzinslichen Anlagen erhöht. Hier kann es sinnvoll sein, Stop-Loss-Limits auf die vorhandenen Aktien zu setzen.

Immobilien
Bei einem Vermögen ab 100.000 oder 150.000 € könnte es sinnvoll sein, den größeren Teil in einer Eigentumswohnung anzulegen und diese selbst zu bewohnen oder - wenn bereits Wohneigentum vorhanden ist - zu vermieten.

Gold
Wenn man Kapital als Gold anlegen möchte, dann nicht in teuren Gedenkmünzen, sondern in gängigen Münzen wie z. B. Krügerrand oder Maple Leaf, deren Wert nur wenig über dem Goldpreis liegt. Sie gibt es auch als 1/2 oder 1/10. Hierfür gibt es keine Zinsen, aber bei fallenden Aktienkursen oder in Krisenzeiten steigt ihr Wert. Auch 10€ Silbermünzen können interessant sein.
Diese Münzen und ähnliche Wertsachen sind am sichersten im Bankschließfach aufgehoben. Diese Aufbewahrung ist verglichen mit dem Diebstahlrisiko recht preiswert.

Allgemein
Egal was Sie für Ihr Geld planen, lassen Sie sich genügend Zeit und lassen Sie sich von unterschiedlichen Banken beraten. Bei jedem Beratungsgespräch lernt man dazu.
Unterschreiben Sie nichts sofort, und unterschreiben Sie nur Dinge, die sie selbst auch verstehen. Ein "Berater", der Sie einen Vertrag nicht für ein paar Tage zum Nachdenken mit nach Hause nehmen lässt oder der drängelt, ist in der Regel unseriös. Auch ungewöhnlich hohe Zinsen haben irgendwelche Risiken oder sind sogar sind unseriös. zum Seitenanfang

Wohnsituation

Spätestens ab 65 (möglichst schon ab 50plus) sollte man klären, ob die bisherige Art Wohnung auch für die nächsten 15 bis 20 Jahre passt. Oft ist abzusehen, dass die Arbeit in Wohnung/Haus und Garten zu viel werden wird.
Für Mieter kann es sinnvoll sein, in eine kleinere Wohnung umzuziehen, die auch z. B. weniger Treppen hat und näher an Geschäften, Haltestellen und Arztpraxen gelegen ist.
Hausbesitzer könnten sich überlegen, ob sie in eine Eigentumswohnung umziehen. Wenn das bisherige Haus nicht vermietet, sondern verkauft wird, bleibt vielleicht Geld über, das investiert werden kann: Z. B. in eine weitere Wohnung, die vermietet wird (="Zusatzrente"), in einen Wohnwagen auf einem schönen Stellplatz oder in die große Reise, die man schon immer mal unternehmen wollte.

In der Wohnung sollte überlegt werden, wo z. B. Geländer oder Handgriffe sinnvoll sind: Stufen am Hauseingang, Stufe zur Terrasse, Dusche, Badewanne usw. Oft sind es die Stellen, wo man auch heute schon gerne mit der Hand an die Wand langt und wo eigentlich mal frisch gestrichen werden müsste. zum Seitenanfang

Kinder

Wenn man noch studierende Kinder hat, kann man ab Rentenbeginn vielleicht eher BAföG für sie bekommen. Dazu muss man beantragen, dass das aktuelle Einkommen der Eltern und nicht das von vor 2 Jahren gewertet werden soll. zum Seitenanfang

Telefon und Handy

Wenn man älter wird, mag man die Telefone mit den kleinen fummeligen Tasten nicht mehr. Auch die diversen Zusatzfunktionen und Menüs werden lästig.
Sie müssen das nicht mitmachen. Besorgen Sie sich ein neues, einfach zu bedienendes Telefon, z. B. eins, das aus einer Basisstation mit Hörer (der nicht verloren gehen kann) und einer Mobilstation (die man im Haus mitnehmen kann) besteht. Beides mit schönen großen und möglichst beleuchteten Tasten.

Auch beim Handy sollte man sich was Einfaches mit schönen großen Tasten und einfacher Bedienung gönnen. Die Suche danach lohnt sich! Wer nicht lange in Geschäften suchen möchte, kann sich schöne Seniorenhandys bei www.senioren-handy.info bzw. www.seniorenhandy-info.de ansehen bzw. bestellen oder mal die Seniorenhandy-Angebote bei Amazon ansehen.
Man muss ein Handy einfach bedienen können und damit gut telefonieren können. Zu kleine Handys oder 'zig Zusatzfunktionen sind für vernünftige Senioren nur Tinneff.
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Behinderung

Sorgen Sie dafür, dass Ihr Behindertenausweis auf dem aktuellsten Stand ist und dort so viel Prozent wie möglich eingetragen sind: Die Prozentsätze im Ausweis können Steuern sparen, mit Merkzeichen RF oder aG oder bei geringen Einkünften kann bei der Stadtverwaltung eine Befreiung von der gesetzlichen Rundfunkgebühr beantragt werden. Bei Gehbehinderung kann ein Parkausweis für Behindertenparkplätze beantragt werden.
Weitere Informationen für Behinderte:
- Befreiung von der gesetzlichen Rundfunkgebühr,
- Behindertenausweis und dessen Merkzeichen: Link 1, Link 2.
- Vergünstigungen bei Kfz-Steuer, Kfz-Steuer, und Einkommensteuer: ADAC

Bei bestimmten Kombinationen von Prozenten und Buchstaben fahren Sie für eine Halbjahresgebühr von 30 € kostenlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Mit Merkzeichen B fährt eine Begleitperson kostenlos mit.

Vergessen Sie nicht, Ihre Behinderung in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Auch hier kann das Vorteile bringen.
Außerdem: Für die unentgeltliche Pflege einer behinderten oder hilflosen Person gibt es bei der Einkommensteuer einen Pauschbetrag.

Tragen Sie Ihren Behindertenausweis stets bei sich! Oft gibt es beim Vorzeigen dieses Ausweises Preisnachlässe. Seien Sie nicht schüchtern oder verschämt! - Eine Behinderung ist kein Spaß, und nun haben Sie einen Anspruch auf solche Preisnachlässe.

Der Umgang mit dem Versorgungsamt in unserer Region ist sehr zäh. Die Bearbeitungszeiten sind lang und bei den Prozentsätzen und Merkzeichen wird in manchmal unverständlicher bis unzumutbarer Weise geknausert.
Ob das woanders auch so ist? Was man in solchen Fällen tun kann, steht weiter unten im Abschnitt Umgang mit Behörden. zum Seitenanfang

GEZ (Gebühreneinzugszentrale)

Eine Befreiung von der gesetzlichen Rundfunkgebühr ist bei bestimmten Arten von Behinderung und noch unter weiteren Bedingungen möglich. (siehe Befreiung von der gesetzlichen Rundfunkgebühr)
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Umgang mit Behörden (und ähnlichen Einrichtungen)

In den meisten Behörden und ähnlichen Einrichtungen wird fleißig und zügig gearbeitet. Bitte bedenken Sie, dass der zuständige Sachbearbeiter alle nötigen Unterlagen in gut lesbarer Form von Ihnen braucht, bevor er/sie loslegen kann. Das ist zunächst Ihr Job.

In vielen Fällen hilft ein kurzes freundliches Telefonat oder ein Besuch beim zuständigen Sachbearbeiter. Besonders beim Finanzamt habe ich damit schon mehrmals gute Erfahrungen gemacht.

Manchmal ist der Umgang Behörden aber auch recht zäh bis unzumutbar. In unserer Region ist besonders das Versorgungsamt sehr schwierig, wenn es um zügige Ausstellung, Änderung oder Verlängerung von Behindertenausweisen geht.

Lassen Sie sich durch solche und ähnliche Vorkommnisse nicht abschrecken, sondern fassen Sie den Umgang mit Behörden als sportliche Herausforderung auf! Sie haben in Ihrem Leben schon Schwierigeres gemeistert.
Bleiben Sie ausdauernd, höflich(!), "cool" und (wenn irgend möglich) humorvoll. Wenn Sie sich ärgern, sind es nur Ihre eigen gute Laune und Ihr eigener Magen, die leiden.

Schreiben Sie bei einem unzumutbaren Behördenbescheid einen Einspruch (so heißt das Schreiben bei Steuer und Kindergeld) bzw. einen Widerspruch. Achten Sie unbedingt darauf, dass das fristgerecht geschieht!! Die Frist finden Sie im Kleingedruckten unter dem Bescheid.
Begründen Sie Ihren Einspruch bzw. Widerspruch verständlich und reichen Sie ggf. passende oder zusätzliche Unterlagen oder Hinweise auf Urteile zu ähnlichen Fällen ein (Beispiel Versorgungsamt: zusätzliche Gutachten von Ärzten und ggf. Fotos, usw.).
Lassen Sie sich bei Problemen mit Behörden ggf. von Einrichtungen wie Diakonie, Caritas usw. kostenlos beraten. Auch in passenden Internet-Foren kann man sich Rat holen.

Wenn einer lahmen Behörde klar wird, dass Sie nicht aufgeben werden, sondern am Ball bleiben, Widerstand bieten und denen sogar zusätzliche Arbeit besorgen, kommt Bewegung ins Spiel.

Zusätzliche Maßnahmen, wenn sich nichts bewegt:
Bestes Motto für den Umgang mit trödeligen Behörden: Freundlich aber hartnäckig lästig fallen (Dazu gibt es sogar ein interessantes biblisches Beispiel. Kennen Sie es? Link).
Oder, Wenn es schlimmer wird: Bürokraten bestrafen, in dem man ihnen zusätzlich Bürokratie aufhäuft (Briefe, Anträge, Widersprüche).

Aber nicht übertreiben! Die Leute bei den Behörden sind auch Menschen und meist viel gutwilliger und fleißiger, als wir in unserem jetzt gerade akuten Ärger vermuten. Manchmal ist die am Telefon oder vor Ort gestellte Frage "Wie kriegen wir Beide denn die Kuh jetzt am schnellsten gemeinsam vom Eis?" der wirksamste Ansatz. Es kann dann plötzlich ganz erstaunlich unbürokratische Aktionen geben.

Wichtiger Hinweis: Es kann auch sein, dass Sie selbst sich irren oder etwas nicht wissen, und dass der Sachbearbeiter in der Behörde recht hat. Auch das gehört gelegentlich zum Spiel.
Wenn zwei Leute verschiedener Meinung sind, wird am Schluss einer was dazu gelernt haben - oder beide. zum Seitenanfang

Betreuung und Begleitung

Falls etwas Betreuung oder auch nur gelegentliche Begleitung (zum Einkaufen, zu Ärzten usw.) gebraucht wird, könnte man jemanden anstellen. Legal und relativ einfach ist das z. B. mit einem geringfügigen Job (auch Minijob oder 450€-Job genannt) möglich. Es kann stundenweise abgerechnet werden. Bei einem geringfügigen Job können (wenn wenig Stunden angefallen sind) auch weniger als 450€ gezahlt bzw. verdient werden.
Für die Abrechnung biete ich eine Tabelle auf meiner Download-Seite an. Falls das für Sie zu kompliziert ist: Es gibt bestimmt in Ihrer Familie jemanden, der das übernehmen kann oder einen selbstständigen Buchhalter in der Nachbarschaft, der das kann. zum Seitenanfang

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Für den Fall der Fälle sollten einige Vollmachten erteilt werden:
Bei diesen Verfügungen ist ggf. eine von einem Notar beglaubigte Unterschrift nötig. zum Seitenanfang

Kontovollmachten

Klären Sie ob für alle Konten und vor allem für das Girokonto eine Kontovollmacht zu Ihren Lebzeiten und darüber hinaus besteht. Ist die dort angegebene Person noch aktuell und vertrauenswürdig? Sowohl zu Lebtzeiten kann so eine Vollmacht nützlich sein (während einer größeren Reise, einem Krankenhausaufenthalt oder einem (hoffentlich nur vorübergehenden) Verlust der Geschäftsfähigkeit usw.), nach dem Tod erleichtert eine "Vollmacht über den Tod hinaus" Hinterbliebenen das Weiterleben enorm:
Stellen Sie sich mal vor, was passiert, wenn außer Trauer und Beerdigungsstress auch noch Probleme dadurch entstehen, dass das Girokonto gegen Abbuchungen gesperrt ist, dass Dauerauftrage abgestellt sind, dass kein Geld und keine Kontoauszüge mehr am Automaten gezogen werden können, und dass Konten nicht mehr online verwaltet werden können.
Mit einer solchen Vollmacht funktioniert alles "wie normal" weiter. Die Bank wird i. d. Regel erst mit Einschränkungen reagieren, wenn sie offiziell (= durch Abgabe von Sterbeurkunde und ggf. Testament) über den Tod des Kontoinhabers informiert wird.

Erkundigen Sie sich schon rechtzeitig vor einem Todesfall, wie lange so eine Vollmacht läuft und ob/wie man das Konto nach Ablauf dieser Zeit ggf. weiter betreiben kann: Abrechnungen mit Krankenversicherungen und ähnlichen Institutionen können sich länger als 3 oder 4 Monate hinziehen.

Vollmachten Zu Lebzeiten können auch zeitlich befristet erteilt werden.
Wenn Sie sich sowieso gerade über das Konto Gedanken machen, prüfen Sie, ob Sie mit dem Service und den Gebühren Ihrer Bank zufrieden sind. Falls "Nein", wechseln Sie die Bank! zum Seitenanfang

Pflegeversicherung

Mit der Pflegeversicherung haben wir bisher folgende Erfahrungen:
Die Zahlungen aus der Pflegeversicherung werden über die Krankenkasse beantragt. Nach einiger Zeit erfolgt ein Hausbesuch des medizinischen Dienstes, der den Grad der Pflegebedürftigkeit feststellt.

Auch wenn jemand pflegebedürftig ist, ist es schwer, in eine Pflegestufe zu kommen. Besonders schwer wird es, wenn der Pflegebedürftige bei diesem Termin zu erklären und zu beweisen versucht, was er noch alles selbst kann.
Ein Pflegetagebuch, in dem steht, an welchen Tagen was und wie lange für den Pflegebedürftigen getan werden musste oder Rechnungen des Pflegedienstes bzw. des Pflegeheims können hier effektiv weiterhelfen.

Es kann sich über Monate hinziehen, bis endlich der Bescheid von der Pflegekasse kommt und die Zahlungen beginnen. Dann wird aber rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gezahlt.

In der online-Enzyklopädie Wikipedia ist die Pflegeversicherung ausführlich erklärt. Ausführliches Informationsmaterial erhalten Sie auch bei Ihrer Krankenkasse.

Die Leistungen aus der Pflegeversicherung gibt es für stationäre Pflege (Unterbringung in einem Pflegeheim) oder für häusliche Pflege. Wie hoch diese Leistungen sind, ist eben falls bei Wikipedia beschrieben.

Interessant bei einer Pflege durch Familienangehörige: Die Pflegekasse zahlt Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt aber nur für Pflegepersonen, die neben der Pflege nicht mehr als 30 Wochenstunden versicherungspflichtig erwerbstätig sind.
Die Beitragshöhe richtet sich nach der wöchentlichen Stundenzahl (mindestens 14 Std.) sowie nach der Pflegestufe und wird jährlich neu festgelegt.

Für frühere Beamte oder deren Angehörige (= "Beihilfeberechtigte") wird die Hälfte der Betrage für Pflege und Rentenversicherung von der Beihilfestelle gezahlt. Die Festlegung der Pflegestufe erfolgt auch in diesem Fall durch die Krankenkasse.

Die Zahlungen der Pflegeversicherung sind gemäß § 3 EStG steuerfrei. zum Seitenanfang

Ärzte

Nicht alle Ärzte sind gleich gut. Es lohnt sich, nach guten Ärzten zu suchen oder auch mal einen zweiten Arzt zu befragen. Notfalls zahlt man im Quartal halt noch mal die 10 € Praxisgebühr. Mehrmaliges Röntgen muss dabei übrigens nicht sein: Die Röntgenbilder gehören zwar dem Arzt, der sie hergestellt hat, er ist aber zur Herausgabe verpflichtet.

Auch die besten und liebsten Ärzte dürfen pro Quartal oft nicht so viel an Medikamenten, Krankengymnastik oder Logopädie verschreiben, wie ein Patient vielleicht bräuchte. Manchmal hilft es auch hier, für diesen Zweck einen zweiten Arzt zu besuchen.

In manchen Fällen hilft dem Wohlbefinden im Alter auch eine gezielte Ernährung. So fördert Weizenkeimextrakt, auch Spermidin genannt, beispielsweise den körpereigenen Autophagie-Prozess, der für die Erneuerung der Zelle zuständig ist. Er sorgt auch für die Erneuerung der Hautzellen und damit für straffere Haut.

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Testament, Erbschaftsteuer und Verfügungen

Wer etwas zu vererben hat, sollte sich darüber informieren, wem sein Erbe zufallen wird und was der Staat davon in Form von Erbschaftsteuer abzweigen wird. Für hoffnungsvolle Erben können Erbrecht und Erbschaftsteuer sehr unangenehme Überraschungen bieten.

Gutes und preiswertes, häufig sogar kostenloses Informationsmaterial ist oft bei Banken und Sparkassen erhältlich.
Einige Denkanstöße stehen auf meiner Seite zum Thema Testament und Erbschaftsteuer.

Außer einem Testament sollten auch Listen zu folgenden Punkten aktuell und gut auffindbar sein: Solche Listen helfen auch im 'normalen Leben'.

Zum Girokonto und anderen häufig benutzten Konten sollten Verfügungsberechtigungen "über den Tod hinaus" gegenüber vertrauenswürdigen Personen erteilt werden. Dies kann bei längeren Reisen, in Notfällen oder nach einem Todesfall sehr hilfreich sein.

Manche Menschen wollen auch die Art ihrer Beerdigung regeln. Dies sollte mit den Angehörigen besprochen sein und gut auffindbar schriftlich hinterlegt werden. "Im verschlossenen Umschlag beim Testament" ist der falsche Platz dafür.
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Nach einem Todesfall

Im Leben der 50+ Generation sind Todesfälle von älteren Angehörigen leider nicht selten. In den Tagen, Wochen und Monaten nach so einem Todesfall gibt es vieles, was erledigt oder geregelt werden muss. Meine Checkliste Aufgaben und Tätigkeiten nach einem Todesfall kann helfen, dass man möglichst wenig übersieht. zum Seitenanfang

Hobby

Zum Leben gehört auch sinnvolle Beschäftigung. Wer noch kein Hobby hat, kann sich etwas aussuchen: Auch über 65 kann man Neues tun und erlernen.
Es macht sogar Spaß, noch etwas Neues anzufangen. ...
Ich habe schon erlebt, dass Leute sich im Beruf geweigert haben, noch mit Computern anzufangen, sich aber nun in Ruhe und mit Spaß erfolgreich auf PC, Internet und Digitalkamera einlassen.

Vielleicht findet sich bei meinen Bücher- und Hobbytipps eine passende Anregung für ein neues Betätigungsfeld.
Aber Vorsicht: Mit zu vielen Beschäftigungen kann man sich auch neuen Stress schaffen. zum Seitenanfang

Reisen

Wer Zeit und auch das nötige Geld hat, kann den einen oder anderen Reisetraum verwirklichen.
Vorher sollte man sich gut überlegen:
Manche Reiseformen lassen sich auch ohne viel Geld realisieren: Rucksäcke, Zelte oder Kanus gibt es häufig gebraucht zu kaufen.
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Mittelpunkt und Sinn im Leben

Auf dieser Homepage-Seite gibt es vor allem materielle Tipps. Wirklich wichtig ist aber, dass man Mitte und Sinn für sein Leben findet. Wenn in der Mitte nichts ist, bleibt es hohl. Wenn das Leben kein Sinnfundament hat, wird es eine ziemlich wackelige Sache.

Wo soll man aber nach Mittelpunkt und Sinn suchen und sie finden? Wir sind dafür, sich beim Original zu informieren. Einige Gedanken dazu habe ich auf meiner Seite "Der wichtigste Tipp für Ihr Leben" aufgeschrieben.
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