Wer sich einen Firmennamen oder den Namen für ein Produkt oder eine Dienstleistung ausdenkt,
sollte überprüfen, ob der beabsichtigte Name bereits existiert,
für eine Homepage genutzt wird oder sogar geschützt ist.
Die Existenz einer Homepage kann man schnell mit
www.google.de
oder www.metager.de überprüfen.
Bei www.denic.de sieht man,
wem eine .de-Domain gehört, bzw. dass sie noch frei ist.
Prüfen Sie bei dieser Gelegenheit auch mal,
ob es zu den häufigsten Rechtschreibfehlern Ihres
künftigen Namens bereits eine .de-Domain gibt.
Und wenn Sie nun schon dabei sind:
Prüfen Sie nach, wie es bei den entsprechenden .eu, .com-, .org-Domains usw. aussieht!
Die .eu Domains kann man direkt bei
www.eurid.eu/de
nachsehen, .com und .org Domains bei
www.internic.net/whois.html.
United Domains bietet eine Domain-Suche, bei der die Domain-Endungen .de, .com, .net, .org,.info, .biz, .at, .ch, .li, .ws, .ag, .co.uk auf einmal überprüft werden:
Ob und für welche Bereiche der vorgesehene Name zumindest in Deutschland als Marke geschützt ist,
kann man beim Deutschen Patent- und Markenamt
(DPMA)
prüfen.
Dort kann man kostenlos und schnell im
DPMAregister,
bzw. mit der dortigen
"Einsteigerrecherche",
den gewünschten Namen nachsehen.
Schauen Sie sich doch zum Beispiel und zur Einarbeitung in die Materie mal an,
was ein Dienstleister wie IFOK oder ein Produzent wie HARIBO dort geschützt haben,
oder von wem und für was die Namen "Fön" oder "chick"geschützt sind.
Um Ihren Markennamen schützen zu lassen, klären Sie vorher,
für welche Klassen von Waren oder Dienstleistungen er geschützt werden soll,
und welche Waren oder Dienstleistungen das im einzelnen sind.
Die Klassen trägt man im Antragsformular an das DPMA ein,
die Einzelheiten (geschützte Waren oder Dienstleistungen zu Ihrer Marke) werden in einem
Zusatzblatt aufgelistet.
Schützen Sie für Ihre Zewcke möglichst viel an Klassen und Einzelheiten,
aber nicht mehr, als Sie wirklich benutzen werden.
Das Anmelden für bis zu drei Klassen kostet 300 € für die ersten 10 Jahre. Für weitere Klassen fällt eine Zusatzgebühr an (siehe www.dpma.de/marke/gebuehren).
Die Anmeldung kann man selbst beantragen und durchführen lassen.
Hilfe von Anwälten ist dabei nicht unbedingt nötig.
Wenn aber abzusehen ist, dass an der Marke viel Geld hängt, oder es zu teuren Problemen kommen kann,
sollte man von Anfang an die Hilfe eines Fachanwalts in Anspruch nehmen.
Wenn Sie eine Marke schützen lassen wollen, tun sie es möglichst bald!
Wenn der Antrag in der vorliegenden Form nicht ausgeführt werden kann, gibt es zumindest einen
vorläufigen Eintrag. Zu einer Ablehnung kann man sich innerhalb eines Monats schriftlich äußern
("Stellungnahme "). Diese Frist darf man nicht verpassen.
Wenn man im Brief mit der Stellungnahme außerdem den zuständigen Sachbearbeiter
um telefonische Rücksprache bittet, wird man wirklich umgehend angerufen.
Im Gespräch lässt sich vieles leichter klären.
Auf diesem Weg lassen sich auch Missverständnisse rasch ausräumen und man lernt, die
Denkweise des Markenamts zu verstehen.
Gemeinsam kann man ggf. geschicktere Formulierungen finden oder bemerkt sogar,
dass man eine andere Klasse wählen sollte.
Durch so ein Gespräch kann ggf. eine weitere bürokratische Runde mit neuem Ablehnungsbscheid
und erneutem Widerspruch vermieden werden.
Ich habe das Markenamt als "in der Sache fest", aber ansonsten sehr freundlich, höflich und hilfsbereit
erlebt.
Am Ende der Anmelungsprozedur erhält man eine Urkunde, auf der auch steht,
bis wann diese Marke geschützt ist.
Eine Verlängerung nach den ersten 10 Jahren oder weiteren 10 Jahren
muss selbst rechtzeitig(!) beantragt werden.
Man wird vom Markenamt nicht erinnert oder benachrichtigt!
Die Verlängerung kostet 750 € und gilt für weitere 10 Jahre.
Wenn sie nicht neu beantragt wird, steht die Marke wieder zur freien Verfügung.
Die Verlängerung kann ab einem Jahr vor Ablauf der Schutzfrist beantragt und bezahlt werden.
Die Verlängerungsgebühr ist am letzten Tag des Monats fällig, in dem die Schutzdauer endet.
Sie haben dann zwei Monate Zeit, die Verlängerungsgebühr zuschlagsfrei zu bezahlen
und weitere vier Monate, um die Gebühr zzgl. eines Zuschlags von 50,00 € zu bezahlen.
Das Formular zur Verlängerung ist bei
www.dpma.de/marke/formulare/
erhältlich.
Das ganze Verfahren von derAnmeldung bis zur Verlängerung oder LÖschung ist auf der Seite
www.dpma.de/marke/verfahren
gut verständlich beschrieben.
Zunächst ist die Marke für Ihre eigenen Anwendungen geschützt. Sollte jemand Anderer Ihren Markennamen benutzen, klären Sie erst mal mit DPMAregister, bzw. mit der dortigen "Schnellsuche", ob der Andere vielleicht die Marke für andere Klassen als Sie angemeldet hat. Auch wenn der Andere die Marke in dem von Ihnen genutzten Bereich verwendet, muss man nicht gleich die heutige Abmahn-Mode mitmachen. Häufig kann ein zunächst freundlicher Brief oder ein netter Hinweis per E-Mail den Weg zu einer für beide Seiten sinnvollen Einigung ebnen.
Manchmal möchten andere Firmen oder Personen den angemeldeten Markennamen auch für ähnliche Zwecke benutzen. Wenn keine Konkurrenzsituation zu befürchten ist, wollen Sie als Inhaber der Marke das Recht bzw. die Erlaubnis zur Nutzung der Marke vielleicht auch Anderen erteilen. Diese Erlaubnis ist nur schriftlich sinnvoll. Ein kleiner Vertrag, sollte mindestens folgende Punkte regeln:
In den Wochen nach der Markenanmeldung bekommen Sie vermutlich immer wieder mal Werbung von
Unternehmen, die - gegen entsprechende Bezahlung! - anbieten, Ihre Marke gegen Missbrauch zu schützen
oder Sie daran zu erinnern, wenn die 10 Jahre Schutz für die Marke zu Ende gehen.
Wenn Sie solche Angebote nicht benötigen: Einfach nicht auf solche Werbung reagieren.
Oder Sie können ein E-Mail an Ihre Freunde senden.